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Veröffentlicht 04. September 2015

Ablenkung im Strassenverkehr

  • Text und Bild: zvg
  • Bild: Andrea Piacquadio auf Pexels
  • Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen

Wir möchten Ihnen die Verkehrsgrundregel im Strassenverkehr in Erinnerung rufen: «Jedermann muss sich im Strassenverkehr so verhalten, dass er andere in der ordnungsgemässen Benützung der Strasse weder behindert noch gefährdet. Besondere Vorsicht ist geboten gegenüber Kindern, Gebrechlichen und alten Leuten, ebenso wenn Anzeichen dafür bestehen, dass sich ein Strassenbenützer nicht richtig verhalten wird.»

Im Zeitalter der pausenlosen Kommunikation ist leider festzustellen, dass sich viele Fahrzeuglenker, namentlich Fahrradfahrer, sich diesbezüglich um keinerlei Verkehrsregeln kümmern. Auf Schulwegen nimmt die Unart leider rasant zu, sich während der Fahrt mit der ganzen Welt zu unterhalten. Es muss nicht weiter erläutert werden wie gefährlich sich dieses Verhalten auswirken kann. Wir bitten die jungen Fahrzeuglenker, sich beim Fahren so zu verhalten, dass sie sich selber sowie andere Verkehrsteilnehmende nicht gefährden. Nach einem Unfall ist es zu spät, einsichtig zu werden. Wir weisen auf die unzähligen Präventionsfilme auf YouTube, zum Beispiel der Kantonspolizei Lausanne, Solothurn, Zürich, usw. hin. Diese sollten eigentlich allen die Augen öffnen und dazu bewegen, ein schlechtes Verhalten zu ändern. Uns liegen vor allem fahrradfahrenden Schüler und die Fussgänger am Herzen, welche kein Blech um sich haben und am ungeschütztesten unterwegs sind. Deshalb beim Telefonieren und Schreiben mit dem Handy bitte anhalten und absteigen. Fussgänger sollen beim Überqueren der Strasse den Blick auf den Verkehr und nicht auf das Handydisplay halten.

Bei Fragen oder Anregungen wenden Sie sich an Ihre nächste Polizeistation.

 

Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Lenzburg


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