Skip to main content
Veröffentlicht 09. September 2020

Auto-Poser – Angeberei auf der Strasse

Auto-Poser, die mit leistungsstarken und oft unzulässig getunten Autos Runden drehen, sorgen für erhebliche Lärmbelästigungen. Dieses unnötige Verhalten wird zum schwer zu ertragenden Ärgernis der Bevölkerung und führt regelmässig zu Beschwerden bei den Behörden.

Bei dem unnötigen Herumfahren geht es vor allem darum, Aufmerksamkeit bei möglichst viel Publikum zu erregen. Oft werden dafür Wohn- und/oder Erholungsgebiete mit Fussgängern und Anwohnern bevorzugt. Vor allem das Fahren im sogenannten Sportmodus mit offenen Auspuffklappen ist bei Auto-Posern sehr beliebt. Insbesondere in den Abend- und Nachtstunden wird dieses Imponiergehabe für die Bevölkerung zum Ärgernis. Erschwerend für die Polizei ist, dass das Knallen und Bollern von verschiedenen Automobilherstellern durchaus gewünscht und mittels Motorsteuergerät entsprechend programmiert ist. Obwohl bei geöffneten Auspuffanlagen oft die Lärmgrenzwerte deutlich überschritten werden, widersprechen sie nicht der Typengenehmigung und sind somit, zumindest technisch gesehen, erlaubt.

Der vermeidbare Lärm wird absichtlich durch Wechselgasbewegungen des Lenkers (bewusstes Steigern oder Absenken der Motordrehzahl) bei offenen Auspuffklappen im Schubbetrieb verursacht. Gemäss Strassenverkehrsgesetz machen sich die Lenker strafbar, indem sie mit ihrem Verhalten bewusst vermeidbaren Lärm erzeugen. Oft wird durch das zu schnelle Beschleunigen des Fahrzeuges aber nicht nur Lärm verursacht, sondern auch die gesetzliche Geschwindigkeitslimite überschritten. Weiter sind längst nicht alle Fahrzeuge, welche Lärm verursachen, typenkonform. Manipulierte Steuergeräte, unerlaubte Geräuschverstärker oder leergeräumte Auspuffanlagen und/oder Katalysatoren sind nur einige Beispiele, auf die Auto-Poser zurückgreifen, um ihr Fahrzeug «lauter» zu machen, um Aufmerksamkeit zu erregen.

Regionalpolizei, Kantonspolizei und Strassenverkehrs­amt arbeiten Hand in Hand, um fehlbare Lenker, welche mit ihren Fahrzeugen vermeidbaren Lärm verursachen und dabei zu schnell fahren, konsequent an die Staatsanwaltschaft zu verzeigen und im Extremfall aus dem Verkehr zu ziehen. Falls bei einer Kontrolle zusätzlich Hinweise auf unrechtmässige Abänderungen festgestellt werden, kann das Fahrzeug sichergestellt werden. Experten der Verkehrstechnik der Mobilen Einsatzpolizei sowie des Strassenverkehrsamtes überprüfen in der Folge die Fahrzeuge detailliert auf ihren vorschriftsgemässen und betriebssicheren Zustand. Können unerlaubte Abänderungen nachgewiesen werden, folgt wiederum die Anzeige an die Staatsanwaltschaft. Der aktive Kontrolldruck der Polizei bleibt hoch – Sicherheit und Ordnung hat auch auf der Strasse Priorität!

Ihre Regionalpolizei


Beitrag teilen: