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Links: E-Bike für Jugendliche erst ab 14, mit erforderlichem Führerausweis Kat. M (Fahrradfahren immer mit geschlossenen Schuhen). Rechts: Trendfahrzeuge, z.B. Elektro-Smartwheel (Hooverboard) dürfen nur auf abgesperrtem Areal benützt werden. Auch auf Trottoirs und anderen öffentlichen Flächen sind diese verboten und auch sehr gefährlich.
Veröffentlicht 28. August 2019

Mit dem E-Bike zur Schule?

  • Bild: Foto von Team EVELO auf Pexels
  • Urheber-/Nutzungsrechte: Link öffnen

Oftmals kommt die Frage: Darf mein Kind schon mit einem E-Bike auf die Strasse oder sogar in die Schule fahren? Dies ist gesetzlich geregelt und es gibt folgende Vorschriften: Jugendliche dürfen erst ab 14 mit einem E-Bike fahren. Dazu ist der Führerausweis Kat. M erforderlich.

Dies gilt für Leichtmotorfahrräder (max. 0,5 kW), Motorfahrräder (max. 1,0 kW) oder auch für Elektro-Trottinette oder Elektro Stehroller (beide bis 0,5 kW). Leichtmotorfahrräder, E-Trotti oder Stehroller bis max. 0,5 kW dürfen ab 16 Jahren ohne Ausweis gefahren werden. Das Tragen eines Velohelmes wird bei den erwähnten Leichtmotorfahrrädern nur empfohlen. Das Tragen eines Helmes ist bei den Motorfahrrädern (E-Bike, Mofa bis 1,0 kW) Vorschrift.

Jugendliche, welche bei einer Polizeikontrolle ein Motorfahrrad ohne den erforderlichen Führerausweis gelenkt haben, müssen mit einer Anzeige an die Jugendstaatsanwaltschaft rechnen.

Im Übrigen dürfen elektrisch angetriebene Trendfahrzeuge wie Solowheel, Smartwheel, Elektro-Skateboard, usw. nicht auf öffentlichen Strassen oder Plätzen, sondern nur auf abgesperrtem Areal verwendet werden. Ein Parkplatz bei einem Einkaufszentrum gehört auch zu einem öffentlichen Platz, ausser die Zufahrt ist vollkommen abgesperrt.

Da im Laufe der Zeit immer wieder neue Fahrzeuge auf dem Markt erscheinen und die Vorschriften immer wieder angepasst werden müssen, können sie sich wie folgt informieren:

  • Merkblätter Trendfahrzeuge bei allen grossen Stadtpolizeien
  • Strassenverkehrsämter
  • Bfu Bern, fahrzeugähnliche Geräte, elektrisch angetriebene Fahrzeuge, Trendfahrzeuge
  • Oder bei Ihrem nächsten Polizeiposten


Haben Sie Fragen oder Anregungen, melden Sie sich bei Ihrer Polizei.

Quelle: Regionalpolizei aargauSüd und Regionalpolizei Lenzburg


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