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Veröffentlicht 13. März 2024

Gemeindenachrichten

Teilrevision Nutzungsplanung; Festlegung der Gewässerräume: Einladung zur Informationsveranstaltung

Am 1. Januar 2011 trat das revidierte eidgenössische Gewässerschutzgesetz in Kraft. Es verpflichtet die Kantone, den Raumbedarf der Gewässer zu sichern und diesen bei der Richt- und Nutzungsplanung zu berücksichtigen. Die Gemeinden müssen daher die Gewässerräume in der Nutzungsplanung grundeigentümerverbindlich festlegen.

Die Umsetzung bedarf einer Teilrevision der Nutzungsplanung. Sie erfolgt räumlich in den Bauzonen- und Kulturlandplänen und hat eine Ergänzung in der Bau- und Nutzungsordnung zur Folge. Die Entwürfe zur Festlegung der Gewässerräume der Gemeinde Reinach liegen vom 22. März bis 23. April 2024 zur öffentlichen Mitwirkung auf.

Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung auf Mittwoch, 20. März 2024, 20 Uhr, ins Kirchgemeindehaus Reinach ein. Wer sich bereits im Voraus über die anstehende Teilrevision der Nutzungsplanung informieren will, findet die entsprechenden Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Reinach.


Einreichungsfrist Steuererklärung

Für das Einreichen der Steuererklärung gelten folgende Fristen:

  • unselbständig Erwerbende: 31. März
  • selbständig Erwerbende: 30. Juni

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie ein Fristerstreckungsgesuch bei der Abteilung Steuern einreichen. Bitte scannen Sie dazu den QR-Code auf der Seite 1 Ihres Steuererklärungsbogens und Sie gelangen automatisch zur Webseite «Fristerstreckungen beantragen» Sie können die Frist auch unter www.ag.ch/efristerstreckung verlängern oder das Gesuch schriftlich der Abteilung Steuern zustellen.


Mahngebühren bei Nichteinreichung der Steuererklärung

Seit 2019 werden kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen erhoben. Diese betragen:

  • Erste Mahnung Steuererklärung: CHF 35.00
  • Zweite Mahnung Steuererklärung: CHF 50.00
  • Mahnung Steuer und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 35.00
  • Betreibung Steuer und Verzugszinsausstand (provisorisch/definitiv): CHF 100.00

Baubewilligungen

Folgende Baugesuche sind unter Bedingungen bewilligt worden:

  • Corpora Immobilien AG Aarau, Schachenallee 29, 5000 Aarau: Neubau Erschliessungsstrasse mit Werkleitungen «Neudorf Süd»; Projektänderung Nr. 2; Verkürzung Strasse im nordöstlichen Bereich, Kirchweg, Parzellen 1057, 1058 und 1065 (Erschliessungsplan «Neudorf Süd»)
  • EWS Energie AG, Winkelstrasse 50, 5734 Reinach: Aufstellen einer neuen Kabelverteilkabine, Neumattstrasse 20.3, Parzelle 2863
  • Kaltband AG, Unterwerkstrasse 3, 5734 Reinach: Erstellen einer Wasserstofftrailer- und Stickstoffstation im Aussenbereich des Betriebsgeländes (Ergänzung bestehender Anlage), Unterwerkstrasse, Parzelle 3774

 


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