Skip to main content

leimbach metall

Entsorgung

Aktualisiert: 09. Januar 2024

Allgemeines

Entsorgungskalender 2024

Sammelstelle Werkhof
Unterfeldstrasse 3, 5727 Oberkulm, 062 776 31 79, 079 321 70 63, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag: 8–12 / 13–17 Uhr
Mittwoch: 8–12/ 13–18 Uhr
Donnerstag, Freitag: 8–12 / 13–17 Uhr
Samstag: 9.30–11.30 Uhr


Altkleider, Textilien

Können beim Kleidercontainer vom Samariter­verein oder bei der Sammelstelle Werkhof entsorgt werden.


Altpapier

Das Papier (ohne Karton und Plastik) ist in Bündeln zu verschnüren. In Schachteln oder Papiertaschen abgefülltes Altpapier wird nicht mitgenommen. Nebst den ordentlichen Papiersammlungen steht zur Entsorgung von Altpapier ein Container beim Werkhof zur Verfügung.

Nächste Sammlungen:
14. März, 13. Juni, 12. September, 12. Dezember 2024


Bauabfälle

Aushub- und Abbruchmaterial, Holz, Papier, Karton, Kunststoffe usw. sind zu trennen. Unverschmutztes Aushub- und Abbruchmaterial sowie alle übrigen Baumaterialien sind beispielsweise der Firma Bertschi Mulden + Container Transporte AG, Reinach, Tel. 062 771 33 66, gegen Kostenfolge zur vorschriftsgemässen Entsorgung zu übergeben. Einen zusätzlichen Service bietet auch das regionale Recycling-Paradies Reinach.


Elektrische und elektronische Geräte

Haushaltgeräte, Elektronikabfall, Elektrogeräte, Kühlschränke etc. können kostenlos an die Verkaufsstellen zurückgegeben oder bei der Sammelstelle Werkhof entsorgt werden.


Grünabfuhr / Äste und Sträucher

Das Grüngut wird nur in offiziell zugelassenen Grüngutcontainern (140, 240, 360 oder 770 Liter) mit einer Einzel- oder Jahresvignette gekennzeichnet an der üblichen Haushaltkehrichtabfuhrroute abgeführt. Äste und Sträucher sind zu bündeln (Länge max. 1,50 m, Durchmesser max. 50 cm, Gewicht max. 50 kg, keine Drähte oder Plastikschnüre verwenden).

Abfuhrdaten:
8./29. Januar, 12./26. Februar, 11./25. März, 8./22. April, 6./22. Mai, 3./17. Juni, 1./15./29. Juli, 12./26. August, 9./23. September, 7./21. Oktober, 4./18. November, 2./16. Dezember 2024

Grüngutvignetten erhalten Sie bei der Abteilung Finanzen Oberkulm und im Volg Oberkulm.

Preise Grüngutvignetten (inkl. MWST): *
Einzelvignette
Container 140 l CHF 7.00
Container 240 l CHF 11.00
Container 360 l CHF 17.00
Container 770 l CHF 35.00

Jahresvignette
Container 140 l CHF 96.00
Container 240 l CHF 164.00
Container 360 l CHF 246.00
Container 770 l CHF 525.00

* Preisanpassungen vorbehalten


Häckseldienst

Telefonische Voranmeldung unter 062 768 20 00, bis jeweils am Freitag, 11.30 Uhr. Der Häckseldienst kann maximal während 10 Minuten gratis in Anspruch genommen werden. Die zusätzliche Zeit wird in Rechnung gestellt. Das Häckselgut bleibt grundsätzlich bei den Gartenbesitzern. In Ausnahmefällen wird es mitgenommen.

Termine: 
4./18. März, 15. April, 14./28. Oktober, 11. November 2024


Kehricht

Abfuhr jeden Montag ab 7 Uhr; nach Feiertagen jeweils am Dienstag (Ausnahme: Mittwoch, 22. Mai 2024). Bereitstellung frühestens am Abfuhrtag mit einer gültigen Kehrichtmarke. Haushaltkehrichtmarken sind erhältlich bei: Abteilung Finanzen Oberkulm, Volg, Bäckerei Speck, Voi Unterkulm. Sperrgutmarken und Containerplomben erhalten Sie bei der Finanzverwaltung Oberkulm.

Preise Gebührenmarken (inkl. MWST): *
Kehrichtsack 17 l CHF 5.50 per 10 Stk.
Kehrichtsack 35 l CHF 11.50 per 10 Stk.
Kehrichtsack 60 l CHF 20.00 per 10 Stk.
Kehrichtsack 110 l CHF 34.00 per 10 Stk.
Behältnisse (rot) CHF 2.00 per Stk.
Kleinsperrgutstücke (gelb) CHF 3.50 per Stk.
Plombe Container 800 l CHF 25.00 per Stk.

Kehrichtpauschale (inkl. MWST) *
Mehrpersonenhaushalt CHF 70.00
Einpersonenhaushalt CHF 35.00

* Preisanpassungen vorbehalten


Rückgabe an Verkaufsstellen:

Autopneus, Autobatterien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Verpackungsmaterialien usw.


Sonderabfälle

Sonderabfälle aus dem Haushalt (Lösungsmittel, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Farben, Emulsionen, Chemikalien wie Herbizide, Fungizide oder Insektizide, Quecksilberthermometer, Altmedikamente usw.) können bei den Verkaufsgeschäften, Drogerien und Apotheken zurückgegeben werden. Grössere Mengen an Sonderabfällen aus Haushaltungen (beispielsweise aus Wohnungs- oder Hausräumungen) sind bei bewilligten Entsorgungsunternehmen gegen Bezahlung abzugeben.

 

Quelle: Gemeindeverwaltung Oberkulm. Alle Angaben sind ohne Gewähr.


Beitrag teilen: