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Entsorgung

Aktualisiert: 08. April 2024

Allgemeines

Entsorgungskalender 2024

Annahmestelle: Recycling Point LUSTENBERGER Menziken GmbH, Gemeindeweidstrasse 6
Montag bis Freitag, 7 bis 12 und 13.15 bis 18 Uhr; Samstag, 8 bis 13 Uhr

Sammelstellen: Werkhof, Russirainstrasse 3 und Werkhof Ortsteil Burg, Hintergasse:
Ab 1. Januar 2024: Wegfall der betreuten Annahmestellen bei beiden Werkhöfen


Altglas

Standorte Glasmulden: Werkhof Russirain. Keine PET-Flaschen. Bringen Sie diese bitte zu den Verkaufsstellen (speziell bezeichnete PET-Sammelcontainer) oder zum Recycling-Point Lustenberger Menziken GmbH. Keine Leuchtstoffröhren, keine Glühbirnen, kein Fensterglas und keine anderen Abfälle in und um die Mulden deponieren! Zuwiderhandlungen werden geahndet!


Altmetall/Aluminium

Sammlung 14. Mai. Büchsen, Folien und Alteisen sauber und ohne Fremdmaterial. Abgabe beim Werkhof Menziken, Werkhof Ortsteil Burg und Recycling-Point möglich.


Altöl

Sammlung quartalsweise: 23. Februar, 31. Mai, 30. August, 29. November 
Technische Öle (Motoren-, Getriebe-, Maschinenöle) und Speiseöle (Frittieröl) getrennt sammeln. Öl gehört nicht in die Kanalisation! Entsorgung nur während der betreuten Öffnungszeit von 15 bis 17 Uhr beim Werkhof Menziken und Werkhof Ortsteil Burg möglich.


Altpapier/Karton

Jeweils dienstags
Termine: 9. Januar, 6. Februar, 5. März, 9. April, 7. Mai, 4. Juni, 2. Juli, 6. August, 3. September, 1. Oktober, 5. November, 3. Dezember 2024

An den Abfuhrdaten bis 7 Uhr bereitstellen. Das Papier muss gebündelt oder in geeigneten Gebinden, welche nicht über 25 kg wiegen, oder in Containern bereitgestellt werden. Tragtaschen und Kartonschachteln mit Altpapier müssen verschnürt sein. Mit Klebebändern versehene Taschen und Kartons werden nicht entsorgt. Dem Papier dürfen keine Fremdstoffe beigefügt werden.


Aluminium-Kaffee-Kapseln

Ein separater Sammelbehälter steht beim Werkhof Menziken, Werkhof Ortsteil Burg und Recycling-Point bereit. Die Kapseln sind zu 100% wiederverwertbar.


Autobatterien, Pneus

Gehören zum Garagisten bzw. zur Verkaufsstelle zurück. Keine Annahme bei den Werkhöfen!


Batterien

Die Verkäufer von Batterien sind von Gesetzes wegen zur Rücknahme verpflichtet. Abgabe beim Werkhof Menziken, Werkhof Ortsteil Burg und Recycling-Point möglich.


Bauschutt

Abgabe gegen Gebühr beim Recycling-Point möglich.


Grünabfuhren

Jeweils mittwochs
Termine: 10. Januar; 7., 21. Februar; 6., 20. März; 3.,17. April; 1., 15., 29. Mai; 12., 26. Juni; 10., 24. Juli; 7., 21. August; 4., 18. September; 2., 16., 30. Oktober (Laub gratis); 6., 13., 20., 27. November (Laub gratis); 4. Dezember (Laub gratis).

An den Abfuhrdaten bis 7 Uhr bereitstellen. Zum Kompostieren geeignete Rüst- und Gartenabfälle sind, soweit sie nicht am Ort ihres Entstehens kompostiert werden können, der Grünabfuhr mitzugeben. Die kompostierbaren Abfälle dürfen nur in offiziell zugelassenen, mit entsprechender Jahresvignette oder Einzelplomben versehenen Behältern, Containern oder Bündeln bereitgestellt werden. Verfaulte Grünabfälle werden nicht entsorgt! Behälter, welche nicht maschinell geleert werden können, und Bündel dürfen nur max. 25 kg wiegen (SUVA Vorschrift). Keine Anlieferung an Werkhof Menziken!

Jahresvignetten und Einzelplomben können ab Mitte Dezember bei der Abteilung Finanzen bezogen oder bequem online unter www.ag.ch/smartserviceportal (Stichwort «Entsorgungsmarken») bestellt und bezahlt werden. Bei der Onlinebestellung erfolgt der Versand via A-Post direkt nach Hause. Die Einzelplomben sind auch im Bahnhof-Shop, im Denner und in der Drogerie + Dorfladen «Sommi» erhältlich.

 Gebinde ohne gültige Vignetten oder Plomben werden nicht geleert. Laub in Säcken wird nicht entsorgt.

Jahresvignette:
Gebinde bis 50 Liter CHF 45.00
Container bis 140 Liter CHF 110.00
Container bis 240 Liter CHF 185.00
Container bis 360 Liter CHF 270.00
Container bis 770 Liter CHF 560.00

Einzelplomben:
Gebinde bis 50 Liter CHF 3.50
Container bis 140 Liter CHF 9.00
Container bis 240 Liter CHF 15.00
Container bis 360 Liter CHF 22.00
Container bis 770 Liter CHF 47.00


Häckseldienst

13./14. März und 23./24. Oktober. Der Häckseldienst muss vorgängig bestellt werden (Online-Schalter www.menziken.ch/häckseldienst, E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Schalter, Telefon 062 765 78 60). Das Häckselgut ist am ersten Tag, 7 Uhr, bereitzustellen. Das Häckselmaterial (nur Holz, Ø max. 25 cm und verholzte Sträucher, keine Wurzeln) muss entweder kompostiert werden oder ist mit der kostenpflichtigen Grünabfuhr zu entsorgen. Die bessere Lösung ist jedoch selbst oder zusammen mit Nachbarn zu kompostieren. Ab einer Einsatzdauer von mehr als 15 Minuten wird der Aufwand mit CHF 3.00 pro Minute verrechnet.


Haushaltgeräte etc.

Weil das Recycling durch vorgezogene Gebühren beim Kauf neuer Geräte finanziert wird, können Haushaltgeräte, Elektronikabfall, Elektrogeräte, Kühlschränke etc. kostenlos an die Verkaufsstellen zurückgegeben werden.


Kadaver

Kadaversammelstelle Reinach, bei der Kläranlage Oberwynental im Moos. Montag bis Samstag, 10.30 bis 11 Uhr (an Feiertagen geschlossen). Betreuung Sammelstelle durch Recycling-Paradies Reinach, Telefon 062 771 72 73.


Kehrichtabfuhr

Einmal pro Woche, am Montag, bzw. nach Feiertagen am nächstfolgenden Werktag. Der Kehricht ist, in fest verschnürte, offiziell zugelassene Kehrichtsäcke der Gemeinde abgepackt, zu deponieren. Maximalgewicht 25 kg. Sperrgut (nur Brennbares) wird in beschränktem Umfang mitgenommen (Länge 1,5 m, Ø 70 cm, 25 kg). Die dafür notwendigen Sperrgut-Gebührenmarken sind bei der Abteilung Finanzen erhältlich. Abfuhrgut ausserhalb eines Containers darf erst am Abfuhrtag bereitgestellt werden. Um 7 Uhr muss der Kehricht bereit sein.

Kehrichtgebühren:
Grundgebühr pro Haushalt/Jahr CHF 65.00
Container-Plombe CHF 57.00
Sperrgut-Gebührenmarke CHF 8.00

Kehrichtsäcke, Rollen à 10 Säcke:
Kehrichtsäcke 110 Liter CHF 65.00
Kehrichtsäcke 60 Liter CHF 37.00
Kehrichtsäcke 35 Liter CHF 22.00
Kehrichtsäcke 17 Liter CHF 13.00

Verkaufsstellen:
Bahnhof-Shop, Denner, Drogerie + Dorfladen «Sommi», Metzgerei Burkard, Migros, Tankstellenshop Coop und Tankstellenshop Hofmatt-Garage. 


Kleider, Textilien, Schuhe

Abgabe in die Sammelcontainer Werkhof Menziken, Werkhof Ortsteil Burg und Recycling-Point möglich. Nur brauchbare, saubere Kleider, Textilien und Schuhe abgeben!


Kunststoffe

Beim Recycling-Point können spezielle Kunststoff Sammelsäcke erworben werden. Infos dazu beim Recycling-Point.


Möbel, Kleider, Haushaltgegenstände

Brockenstube im Untergeschoss Schulhaus WECO an der Bahnhofstrasse 4: jeden 1. und 3. Donnerstagabend im Monat von 19 bis 21 Uhr und am 2. Samstag im Monat von 9 bis 15 Uhr. Nur brauchbare, saubere Gegenstände während den Öffnungszeiten abgeben!

Kontaktpersonen: Monika Rey, Telefon: 077 468 29 55; Doris Rossi, Telefon: 062 771 25 48 oder www.sgf-menziken.ch.


Neophyten

Zur richtigen Bekämpfung invasiver Neophyten gehört auch die richtige Entsorgung des Pflanzenmaterials. Grundsätzlich sollten alle fortpflanzungsfähigen Pflanzenteile mit dem Kehricht entsorgt werden. Spezielle Neophytensäcke können bei der Abteilung Bau und Planung kostenlos bezogen werden. Die ausgerissenen Pflanzen können in den Säcken zusammen mit der ordentlichen Kehrichtabfuhr gemäss Entsorgungsplan der Verbrennung zugeführt werden. Der Neophytensackbezug ist möglich, solange der Kanton die Säcke zur Verfügung stellt.


Sonderabfälle, Gifte

Medikamente, Spritzmittel, Lösungsmittel, Farbreste und Gifte jeder Art sind an die Verkaufsstellen zurückzubringen oder den Drogerien und Apotheken zur Entsorgung abgeben. Wichtig: Inhalt bezeichnen. Grössere Mengen Sonderabfälle aus Haushalten sind bei bewilligten Entsorgungsunternehmen abzugeben (siehe Adressliste unter www.ag.ch/abfall).


Abfallreglement

Das neue Abfallreglement der Gemeinde Menziken ist am 9. Januar mit folgenden wesentlichen Änderungen in Rechtskraft erwachsen:

Bereitstellung gemeinsame Bestimmungen
§ 15 Abs. 1: Die Bereitstellung des zugelassenen Abfuhrgutes hat so zu erfolgen, dass Verkehrsbehinderungen auf Verkehrsflächen (z. B. Strassen, Plätzen, Trottoirs usw.) sowie Gefährdungen unterbleiben und eine Verletzungsgefahr für die Mitarbeiter der Abfuhr und für weitere Personen ausgeschlossen ist.
§ 15 Abs. 3: Nicht am korrekten Platz oder zu spät bereitgestelltes sowie für die Abfuhr nicht zugelassenes Abfallgut wird nicht entsorgt. Abfallgut ausserhalb eines Containers darf erst am Abfuhrtag bereitgestellt werden.

Bereitstellung Kehricht
§ 17 Abs. 1: Der Kehricht ist, in fest verschnürte, offiziell zugelassene Kehrichtsäcke der Gemeinde abgepackt, zu deponieren.

Umfang und Bereitstellung Papiersammlung
§ 20: Der Papiersammlung sind Altpapier und Karton mitzugeben. 
§ 21: Das zugelassene Abfuhrgut ist, frei von Fremdstoffen, gebündelt oder in geeigneten Gebinden, welche nicht über 25 kg wiegen, oder in handelsüblichen Behältern oder Containern an den vom Gemeinderat bezeichneten Sammelpunkten bereitzustellen. Tragtaschen und Plastiksäcke sind für die Bereitstellung nicht zugelassen.

Strafbestimmungen
§ 35 Abs. 1: Der Gemeinderat kann Bussen im Anwendungsbereich dieses Reglements bis CHF 2000 durch Strafbefehl aussprechen (nach § 39 EG UWR).
§ 35 Abs. 2: Kommt eine Busse über CHF 2000 in Frage, erstattet der Gemeinderat Strafanzeige bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden.

 

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Information Abteilung Bau und Planung
062 765 78 60, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., www.menziken.ch

Quelle: Gemeindeverwaltung Menziken. Alle Angaben sind ohne Gewähr.


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