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Veröffentlicht 03. April 2024

Gemeindenachrichten

Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates und Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2022/2025

Anlässlich der Wahlen vom 3. März 2024 wurden im ersten Wahlgang Christoph Bossard als Gemeinderat und Franziska Pia Häfeli als Vizeammann gewählt. Der Gemeinderat und das Verwaltungsteam gratulieren den Gewählten und wünscht ihnen viel Freude in ihrem neuen Amt. Die Amtsantritte erfolgen per 1. Mai 2024.


Nachruf

Wir nehmen Abschied von

Hans Ulrich Stauber

15. Juli 1947 – 23. März 2024

Hans Ulrich Stauber war von 1990 bis 2001 als Ersatzmann der Steuerkommission Zetzwil tätig. Es war ihm ein Bedürfnis, sich für die Gemeinde Zetzwil zu engagieren.
Die langjährige Bereitschaft, sich zum Wohle der Zetzwiler Bevölkerung einzusetzen, verdient unsere Dankbarkeit und Wertschätzung.
Wir werden Hans Ulrich Stauber ein ehrendes Andenken bewahren und entbieten den Angehörigen unsere tief empfundene Anteilnahme.

Im Namen der Zetzwiler Bevölkerung

Gemeinderat Zetzwil


Baugesuche

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Zetzwil, Hauptstrasse 9, 5732 Zetzwil
Grundeigentümer: Roland Spillmann, Hübelstrasse 578, 5732 Zetzwil; Matthias Supper und Stefanie Löpfe-Supper, Wuestrasse 129, 5732 Zetzwil; Roth Bau + Planungs AG, Schanzweg 6, 5724 Dürrenäsch; Therese Schaffner, Untere Egg 832, 5728 Gontenschwil; Rosmarie Roth, Hübelstrasse 390, 5732 Zetzwil; Dieter Burgherr, Schulgasse 146, 5732 Zetzwil
Projektverfasser: Einwohnergemeinde Zetzwil, Thomas Haller, Hauptstrasse 9, 5732 Zetzwil
Bauobjekt: Neubau Wasserleitung Gebiet «Chilacher»
Bauplatz: Zetzwil, Chilacher, Parzellen Nrn. 399, 400, 401, 402, 598, 599, 600, 601, 602, 603, 604 und 1254
Zone: Wohnzone 2 (W2) und Landwirtschaftszone
Öffentliche Auflage: 8. März bis 8. April 2024

Bauherrschaft: Palmira Amoroso und Thomas Glauser, Hauptstrasse 115, 5732 Zetzwil
Grundeigentümer: Palmira Amoroso, Hauptstrasse 115, 5732 Zetzwil
Projektverfasser: Fi_p Architektur und Planung, Pascal Fischer, Wyssweidstrasse 29, 5737 Menziken
Bauobjekt: Gruppenstall für Pferde mit Allwetterauslauf
Bauplatz: Zetzwil, Hauptstrasse 116.2, Parzellen Nrn. 1172 und 1173, Gebäude Nr. 141
Zone: Landwirtschaftszone, Gestaltungsplan Zelglihof
Kantonales Gesuch: Abteilung für Baubewilligungen
Öffentliche Auflage: 5. April 2024 bis 6. Mai 2024

Einwendungen: Während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat. Einwendungen müssen einen Antrag und eine Begründung enthalten.


Unwesentliche Änderung der Nutzungsplanung Gemeinde Zetzwil

Der Gemeinderat hat am 19. Februar 2024 folgenden Entscheid gefasst: Die unwesentliche Änderung der Nutzungsplanung «Korrektur Gewässerraum entlang der Wyna auf Gemeindegebiet Zetzwil» wird ohne materielle Änderungen gegenüber der Vorprüfung beschlossen.

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der amtlichen Publikation im Amtsblatt beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen. 

Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt gemäss § 26 Abs. 1 BauG am Tag nach der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Organisationen gemäss § 4 Abs. 3 Baugesetz (BauG) sind ebenfalls berechtigt, Beschwerde zu führen. 

Die Unterlagen können während der Beschwerdefrist bei der Gemeindekanzlei Zetzwil eingesehen werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst, es ist

a) aufzuzeigen, wie der Regierungsrat entscheiden soll, und

b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 

Auf eine Beschwerde, welche den genannten Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.


Häckseldienst

Der nächste Häckseldienst wird am Freitag, 12. April 2024, angeboten. Anmeldungen nimmt die Gemeindekanzlei bis am Mittwoch, 10. April 2024, 16.00 Uhr unter der Telefonnummer 062 767 20 20 entgegen.


Öffnungszeiten am 1. Mai 2024

Am Mittwoch, 1. Mai 2024, bleiben die Gemeindeverwaltung, das Bauamt und der Forstbetrieb geschlossen.


Leinenpflicht für Hunde

Im Frühling und Sommer ziehen viele unserer Wildtiere ihren Nachwuchs auf. Insbesondere die Rehe bringen im Frühling ihre Kitze zur Welt, dies häufig in Wiesen und in unmittelbarer Nähe des Waldes oder im Wald selber.

Gemäss Waldgesetz gilt deshalb in der Zeit vom 1. April bis 31. Juli eine Leinenpflicht für Hunde. Diese Leinenpflicht gilt im Wald und am Waldrand und damit auch auf allen Waldstrassen und Waldwegen. Wir ersuchen die Hundehalter/-innen deshalb zum Wohl und Schutz der Jungtiere, ihren Hund in dieser Zeit an der Leine zu führen.


Hundesteuer 2024

Die Rechnung für die Hundesteuer 2024 wird den HundehalterInnen Ende April 2024 zugestellt. Die Steuer pro Hund beträgt unverändert CHF 120.00. Wir bitten die HundehalterInnen, allfällige Änderungen (neuer Hund, verstorbener Hund, Halterwechsel etc.) der Abteilung Einwohnerdienste per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 062 767 20 20 zu melden.


Inkrafttreten neuer Hundeverordnung

Per 1. März 2024 ist die neue Hundeverordnung des Kantons Aargau in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen im Hinblick auf die Hundekontrolle sind nachstehend aufgeführt. Alle Hunde (auch die aus eigener Zucht) sind ab dem 3. Lebensmonat taxpflichtig.

  • Zuzüger aus anderen Kantonen / aus dem Ausland müssen für das laufende Tax-Jahr keine Hundetaxe entrichten (Doppelerhebung entfällt).
  • Halbe Taxen entfallen. Es werden weder halbe Taxen verrechnet noch zurückgezahlt. Unterjährige Zu-/Abgänge werden nicht mehr berücksichtigt.
  • Neu sind auch offizielle Herdenschutzhunde taxbefreit.
  • Neu sind Herdengebrauchshunde (Schäferhunde, Koppelgebrauchshunde, Treibhunde) auf direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetrieben taxbefreit.
  • Rottweiler, die als Diensthunde des BAZG und der Polizei eingesetzt werden, sind neu nicht mehr bewilligungspflichtig. Für diese Hunde entfällt zudem die Leinen- sowie die Einzelführpflicht.

Sind Sie Neuzuzüger/-in? Erleben Sie die Aargauer Kultur in Ihrer neuen Wohnregion

Mit der Aktion «Eingeladen» heisst der Kanton Aargau Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger herzlich willkommen. Vom 1. April 2024 bis 31. Dezember 2025 haben Sie die Gelegenheit, rund 60 Museen, Schlösser und Ausstellungshäuser in Ihrer neuen Wohnregion gratis zu entdecken. Unter www.eingeladen.ch sind alle Informationen zur Teilnahme sowie Übersetzungen in verschiedenen Sprachen zu finden.


«Wie geht’s dir?»-Bänkli

Die Förderung der Gesundheit der AargauerInnen ist ein zentrales Ziel des Kantons Aargau und insbesondere der Sektion Gesundheitsförderung und Prävention des Departements Gesundheit und Soziales. Im Bereich der psychischen Gesundheit setzt sich das Schwerpunktprogramm «Psychische Gesundheit» für die Sensibilisierung und Enttabuisierung psychischer Erkrankungen ein. Psychische Gesundheit ist ein wichtiges Thema, das alle betrifft. Statistiken zeigen, dass jeder zweite Mensch im Laufe seines Lebens einmal psychisch erkrankt. Dies geht nicht nur mit viel Leid für die Betroffenen einher, sondern führt auch zu Arbeitsausfällen und hohen Gesundheitskosten. Daher lohnt es sich, in die Prävention von psychischen Erkrankungen und die Förderung der psychischen Gesundheit zu investieren.

Im Rahmen des Schwerpunktprogramms «Psychische Gesundheit» und der nationalen Kampagne «Wie geht’s dir?» wurde Gemeinden eine begrenzte Anzahl an «Wie geht’s dir?»-Bänkli zur Verfügung gestellt. Diese sollen dazu einladen, Platz zu nehmen und sich mit Fragen des psychischen Wohlbefindens auseinanderzusetzen.

Der Gemeinderat hat am Projekt teilgenommen und ein Bänkli erhalten. Dieses wird voraussichtlich im April fertiggestellt und nach Zetzwil geliefert. Das Bänkli wird beim Hartplatz hinter dem Gemeindehaus aufgestellt. Der Gemeinderat freut sich auf rege Nutzung des Bänklis und wünscht den EinwohnerInnen von Zetzwil stets gute Gesundheit.


Veranstaltungen

April

Di. 9.   Wandergruppe MR Zetzwil
Do. 18. 11.30 Seniorenmittagstisch im Gasthof Bären  
Sa. 20. 8.00 1. Arbeitstag, Wuhrhütte NVV Zetzwil
Mi. 24.   Selbstbehauptungskurs, Turnhalle Elternverein Zetzwil
Do. 25. 14.00 GenerationPlus: «Hommage an Mani Matter», Live gesungen von Andreas Aeschlimann, im Kirchgemeindehaus Ref. Kirchgemeinde Gontenschwil-Zetzwil
Sa. 27. 10.00 Ständchen im Alterszentrum Oberkulm MG Zetzwil

 

Mai

Do. 2. 18.30 Ausmarsch und Biken, Treff Clubhaus MR Zetzwil
Do. 2.   Monatsübung, Schulhaus Gontenschwil Samariterverein Gontenschwil-Zetzwil
Fr. 3.   Frühjahrszusammenkunft MTVKK, Gontenschwil MR Zetzwil
Mi. 8.   Früehligsversammlig Waldhütte oder Clubhaus MR Zetzwil
Sa. 11.   Vereinsausflug FTV Zetzwil
So. 12. 10.00 Frühjahrsexkursion (Rapidmuseum Schöftland) NVV Zetzwil
Di. 14.   Wandergruppe MR Zetzwil
Do. 16. 11.30 Seniorenmittagstisch im Gasthof Bären  
So. 19. 10.00 Begleitung Gottesdienst mit Ständchen im Kirchgemeindehaus Gontenschwil MG Zetzwil
Di. 28.   E-Biken MR Zetzwil
Fr. 31.   Schnällscht Zetzbuer TV/DTV Zetzwil


 


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